Mitgliedschaft von Minister Gnauck im Aufsichtsrat der Beraterfirma Symbion AG

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Es ist bekannt geworden, dass der Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Thüringer Staatskanzlei, Jürgen Gnauck, dem Kabinett einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für seine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Beraterfirma Symbion AG vorgelegt hat. Minister Gnauck stellte diesen Antrag somit etwa zwei Monate nachdem er von Ministerpräsidentin Lieberknecht in sein Amt berufen wurde. Nach § 5 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung ist einem Mitglied der Landesregierung jedoch ohne Zustimmung des Landtags die Mitgliedschaft in einem Aufsichtsgremium eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens nicht gestattet. Laut einer Pressemitteilung u. a. in der Thüringer Allgemeinen vom 10. Dezember 2013 hat Minister Gnauck seinen Antrag inzwischen zurückgezogen. Die nachfolgenden Fragen stellen sich dennoch.