Nationales Naturmonument als Schutzstatus für das Grüne Band

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Am 17. und 18. Oktober 2013 hat auf dem Rittergut Lützensömmern eine Fachtagung zur "Situation des Grünen Bandes in Deutschland" stattgefunden. Die Veranstaltung wurde von der Stiftung Naturschutz Thüringen ausgerichtet. Im Rahmen der Tagung wurden Ergebnisse aus dem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E-Vorhaben) "Nationale Naturmonumente" (NNM) des Bundesamts für Naturschutz dargelegt. Laut Gutachten des Bundesamts für Naturschutz wären Abschnitte, nicht aber das gesamte Grüne Band in Thüringen für die Schutzkategorie NNM nach § 24 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz geeignet. Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen hat in dieser Legislatur den Antrag "Grünes Band als Nationales Naturmonument ausweisen" (vgl. Drucksache 5/2279) eingebracht. Dieser wurde im Rahmen der Ausschussberatung zurückgezogen (vgl. Drucksache 5/5738), da durch die Landesregierung versichert wurde, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Schutzkategorie NNM nicht als geeignet für das Grüne Band ansehe.