Zeitschienen und Finanzierung bezüglich des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

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Der "Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" wurde mit großem Engagement der gesellschaftlichen Akteure erarbeitet und schließlich Ende April 2012 von der Landesregierung vorgestellt. Er soll als wesentliche Handlungsgrundlage dienen, um Menschen mit Behinderungen eine selbstverständliche Beteiligung in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Jedoch werden in Thüringen immer noch viele Menschen mit Behinderungen bzw. chronischen Erkrankungen strukturell diskriminiert und durch bestehende Barrieren an der Teilhabe am Arbeitsleben gehindert. Sie sind überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit und Armut betroffen. Der momentane Umsetzungsprozess des Thüringer Maßnahmenplans wurde zuletzt beim Treffen des "Außerparlamentarischen Bündnisses für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention" (3. Dezember 2012) diskutiert. Dabei zeigte sich, dass Unklarheit darüber besteht, wie die Landesregierung diesen Prozess gestalten wird, insbesondere im Hinblick auf den zeitlichen Rahmen und die notwendige finanzielle Untersetzung der geplanten Maßnahmen.