Rede der Abgeordneten Astrid Rothe-Beinlich zur Änderung des Thüringer Hochschulzulassungsgesetzes in der 50. Plenarsitzung am 25. März 2011. Die Abgeordnete weist in ihrem Redebeitrag darauf hin, dass eine Erleichterung der Zulassung zu den Hochschulen gleichzeitig eine Mehrinvestition bedeuten muss, um die Qualität der Lehre und die Ausstattung der Universitäten zu verbessern.
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