Kleine Anfrage 2081 von Astrid Rothe-Beinlich und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr zum Hochschulentwicklungsplan, Rahmenvereinbarung III und Mittelverteilungsmodell -KLUG-2012- Teil I. Am 20. Dezember 2011 haben die Präsidentinnen und Präsidenten und Rektorinnen und Rektoren der neun Thüringer Hochschulen sowie die Thüringer Landesregierung die neue Rahmenvereinbarung III zwischen dem Land und den Hochschulen unterzeichnet. Bestandteil der Rahmenvereinbarung sind neben dem neuen "Mittelverteilungsmodell-KLUG-2012" zudem nähere Regelungen zur Umsetzung des zwischen Bund und Ländern vereinbarten Hochschulpaktes 2020. Astrid Rothe-Beinlich fragt in diesem Zusammenhang die Landesregierung unter anderem, durch welche Planungen bzw. Planungsinstrumente wird die Landesregierung den in § 11 ThürHG formulierten Ansprüchen an eine Hochschulentwicklungsplanung gerecht wird, welche grundsätzlichen Überlegungen der Konzeptionierung des Mittelverteilungsmodells-KLUG-2012 zugrundelagen und wie der zeitliche Ablauf und der gegenwärtige Stand der Zielerreichungskontrolle der "abgelaufenen" neun Ziel- und Leistungsvereinbarungen für den Zeitraum von 2008 bis 2011 sind.
Hochschulentwicklungsplan, Rahmenvereinbarung III und Mittelverteilungsmodell -KLUG-2012- Teil I
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