Anlagestrategie von Stiftungen des öffentlichen Rechts

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Kleine Anfrage 1535 von Dirk Adams und Antwort des Thüringer Innenministeriums zur Anlagestrategie von Stiftungen des öffentlichen Rechts. Diese verfolgen ausschließlich öffentliche Zwecke und sind nach Aussage des Thüringer Stiftungsgesetzes (ThürStiftG) damit selbst eine öffentliche Einrichtung. Damit muss allerdings auch die Anlagestrategie dieser Stiftungen Gegenstand der öffentlichen Diskussion sein. Dirk Adams, innenpolitischer Sprecher der bündnisgrünen Fraktion im Thüringer Landtag erbittet daher von der Landesregierung eine genaue Aufstellung der seit 1990 gegründeten Stiftungen öffentlichen Rechts sowie nach dem Umfang ihrer Aktienwerte und Fonds.