Brandschutzverordnung in Thüringen

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Kleine Anfrage 1463  von Carsten Meyer und Antwort des Thüringer Innenministeriums zu Brandschutzverordnungen in Thüringen. Nach § 3 Abs. 3 in Verbindung mit § 19 Abs. 4 der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (Thür-FwOrgVO) vom 27. Januar 2009 ist eine unverzügliche Neueinstufung der Gemeinden in Risikoklassen vorgesehen. Diese Einstufungen haben vermutlich auch Auswirkungen auf die Planungen der Landkreise für die Stützpunktfeuerwehren. Carsten Meyer fragt die Landesregierung, wie die Risikoklassen der Thüringer Städte und Gemeinden im einzelnen lauten, wieviele Stützfeuerwehren die Landkreise jeweils festgelegt haben, Wie viele Feuerwehreinsätze in den Jahren 2009 und 2010 durch die jeweiligen Städte- oder Gemeindefeuerwehren erfolgt sind und wieviele Kameraden in den Einsatzabteilungen es bei den Freiwilligen Feuerwehren im Einzelnen gab.