Thüringen aktiv gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen

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I. Der Thüringer Landtag spricht sich bis zur abschließenden Klärung der mit dem Einsatz gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Landwirtschaft einhergehenden Risiken für deren Verzicht aus. Das betrifft die landwirtschaftliche Nutzfläche im Eigentum des Freistaats ebenso wie alle anderen landwirtschaftlich genutzten Flächen in Thüringen. II. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, 1. bei der landwirtschaftlichen Nutzung landeseigener Flächen auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten, in dem bei der Verpachtung landeseigener Flächen im Rahmen der Pachtverträge der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ausgeschlossen wird; 2. landeseigene Fläche nur an solche Betriebe und Bewirtschafter zu verpachten, die für den Gesamtbetrieb auf den Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen verzichten, was im Pachtvertrag festzulegen ist; 3. die aktuellen Pächter landeseigener Flächen von dieser Absicht in geeigneter Form baldmöglichst zu informieren. Die beiden regierungstragenden Fraktionen haben in ihrem Antrag "Thüringen aktiv gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen" vom 19. Mai 2010 die Notwendigkeit des Verzichts der Nutzung der risikoreichen Gentechnologie treffend begründet. Mit dem vorliegenden Antrag soll verdeutlicht werden, dass diese Begründung ebenso uneingeschränkt für die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche im Freistaat und darüber hinaus gilt. Dazu kommt, dass die Abwendung von Gefahren von den landeseigenen Flächen den Schutz vor Eintrag von Nachbarflächen geradezu gebietet. Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.
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