Am 12. Juni 2014 haben die Umweltminister der EU-Staaten in Luxemburg neue EU-Regeln für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen und nationale Anbauverbote beschlossen. Die Bundesumweltministerin lobt den EU-Entwurf als "klare, eindeutige rechtliche Regelung" und bezeichnet die Kritik von Umwelt- und Ökoverbänden als "falsche Wahrnehmung". Diese kritisieren vor allem, dass ein Anbauverbot (Opt-Out-Klausel) nur im Einvernehmen mit dem Gentechnikkonzern erwirkt werden kann. Im Vorfeld der Verhandlungen auf europäischer Ebene hatte der Deutsche Bundestag Vorbehalte gegenüber Detailregelungen im Entwurf geäußert, die vor allem Verbotsmöglichkeiten ohne neue "objektive Gründe", Sicherheitsabstandsregelungen in Grenzgebieten und die Ablehnung des Verhandlungszwanges betrafen. Kritiker des Verhandlungsergebnisses von Luxemburg befürchten, dass als Gegenleistung für die Möglichkeit nationaler Anbauverbote die gentechnikkritischen Staaten ihren Widerstand gegen die Zulassung mehrerer gentechnisch veränderter Pflanzen aufgeben sollen.
Gentechnik-Beschluss der EU-Umweltminister - Konsequenzen für Thüringen
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