Tragfähiges Gesamtkonzept und einheitliche Regelungen für alle Freiwilligendienste entwickeln

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Tragfähiges Gesamtkonzept und einheitliche Regelungen für alle Freiwilligendienste entwickeln - Zwangsquote stoppen Die Notwendigkeit des Ausbaus der Freiwilligendienste ist unstrittig und wird durch die Aussetzung des Wehr- und Zivildienstes noch verschärft. Das Bundesfreiwilligendienstgesetz errichtet Parallelstrukturen zu den bewährten Freiwilligendiensten Zivilgesellschaftlicher Träger (insbesondere Freiwilliges Soziales/Freiwilliges Ökologisches Jahr sowie den "Freiwilligendiensten aller Generationen"). Anstatt zivilgesellschaftliche Strukturen zu stärken, steht beim Bundesfreiwilligendienstgesetz die Arbeitsbeschaffung für das bisherige Zivildienst-Bundesamt im Vordergrund. Nach der sogenannten "Hecken-Vereinbarung" von Staatssekretär Josef Hecken mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zur Entwicklung der Freiwilligendienste sollen künftig nur noch Plätze im Freiwilligen Sozialen Jahr gefördert werden, wenn das Verhältnis zu den Plätzen des Bundesfreiwilligendienstes 3 : 2 ist. Die Verantwortung über die zögerliche Annahme des Bundesfreiwilligendienstes kann aber nicht den Einsatzstellen und Trägern der Jugendfreiwilligendienste zugeschrieben werden. Diese neue Förderpraxis steht zudem im Widerspruch zur bisherigen Vereinbarung, mit der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes gleichzeitig die bestehenden Freiwilligendienste zu stärken und die Förderung gleichwertig zu gestalten. Das Beharren auf der aktuell vorgegebenen Quote, drei FSJ-Plätze gegenüber zwei BFD-Plätzen, die in acht Monaten erreicht werden soll, wird aller Voraussicht nach zu einer Reduktion der FSJ-Plätze führen. Damit verlieren sowohl die Träger als auch die anderen Freiwilligendienste an Bedeutung. Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.