Drohender Abriss der Bauhausvilla Wolff in Erfurt, Regierungsstr. 43

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Bei der Stadt Erfurt als zuständiger Unterer Denkmalschutzbehörde ist der Abriss der Bauhausvilla Wolff (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Thüringer Denkmalschutzgesetz [ThürDSchG]) beantragt worden. Die Erfurter Behörde ist jedoch der Ansicht, dass es den Besitzern der Villa Wolff zuzumuten sei, das Kulturdenkmal gemäß § 7 Abs. 1 ThürDSchG weiter zu erhalten. Das Abrissgesuch wurde daher nach § 13 Abs. 2 ThürDSchG abgelehnt. Der Widerspruch der Eigentümer gegen diesen Bescheid erreichte das Thüringer Landesverwaltungsamt als Obere Denkmalschutzbehörde. Diese sah mit Hinweis auf § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 ThürDSchG den Antrag der Besitzer als ausreichend begründet an, um einen Abriss zu gestatten und wies das Erfurter Amt an, die Genehmigung hierfür zu erteilen. Die Untere Denkmalschutzbehörde klagt nun im Rahmen eines Organklageverfahrens vor dem zuständigen Verwaltungsgericht gegen die Verpflichtung zur Erteilung einer Abrissgenehmigung durch die Obere Denkmalschutzbehörde.

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