Finanzielle Situation von freiberuflich tätigen Hebammen in Thüringen

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Ab dem 1. Juli 2010 soll die Haftpflichtprämie für Hebammen auf jährlich rund 3.700,- Euro erhöht werden. Damit steht zu befürchten, dass viele freiberuflich tätige Hebammen ihre wohnortnahe Arbeit in der Geburtshilfe aufgeben müssen. Das Flächenland Thüringen ist aufgrund der demographischen Entwicklung im Vergleich mit anderen Bundesländern in Zukunft noch stärker auf Hebammen angewiesen, die für ihre Tätigkeiten vor, während und nach der Geburt adäquat bezahlt werden. Deshalb würde es unser Bundesland besonders treffen, wenn Hebammen aufgrund ihrer finanziellen Situation aufgeben müssten und diese Angebote wegfallen würden.
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