In der Beantwortung der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 1702 zur Höhe der Schulgelder von freien Schulen führt die Landesregierung aus, dass im Genehmigungsverfahren zur Anerkennung als Ersatzschule geprüft wird, ob eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach dem Besitzverhältnis nicht gefördert wird. Dazu wird dargelegt, dass entsprechende Unterlagen von der jeweiligen antragstellenden Schule verlangt werden, u.a. auch die Angaben über das Schulgeld (Höhe und soziale Staffelung). In der Frage 5 der Kleinen Anfrage, in der nach der Höhe der Schulgelder, der in den letzten zehn Jahren genehmigten Ersatzschulen in freier Trägerschaft gefragt wird, führt das Ministerium jedoch aus, dass eine statistische Erhebung zu den angefragten Daten der Landesregierung nicht vorliege.
Höhe der Schulgelder von freien Schulen
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