Finanzierung der Baumaßnahme der Thuringia International School in Weimar

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Das Finanzministerium hat im Rahmen der Baumaßnahme der Thuringia International School in Weimar einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 3 905 708 Euro zugestimmt. Gemäß Artikel 101 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 37 Abs. 1 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung darf das Finanzministerium einer außerplanmäßigen Maßnahme nur zustimmen, wenn ein unvorhergesehenes und unabweisbares Bedürfnis vorliegt. Die Landeshaushaltsordnung legt zudem fest, dass ein Bedürfnis insbesondere dann nicht unabweisbar ist, wenn die Ausgabe nach Lage des Einzelfalls bis zum nächsten Haushaltsgesetz zurückgestellt werden kann. Das Bundesverfassungsgericht legt für die Zulässigkeit außerplanmäßiger Ausgaben einen sehr strengen Maßstab an, weil es sich um eine Durchbrechung des Budgetrechts des Parlaments handelt.