´Der Thüringer Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2013 die Förderpraxis des Landes bezüglich der Thuringia International School - Weimar e.V. (ThIS) beanstandet. Geprüft wurde vor allem die Begründung des besonders wichtigen, insbesondere wirtschaftlichen öffentlichen Interesses als Voraussetzung für die Förderung sowie die Höhe der Förderung. Dabei kam der Rechnungshof zu den Schlussfolgerungen, dass die Existenz des ThIS e.V. allenfalls bedingt Einfluss auf die Entscheidung ausländischer Investorinnen und Investoren habe, sich am hiesigen Wirtschaftsstandort niederzulassen. Weiter wurde vom Thüringer Rechnungshof die Höhe der staatlichen Förderung, welche durchgängig 80 Prozent der Förderhöhe für eine vergleichbare Ersatzschule entsprach, sowie der geringe Anteil der Schülerinnen und Schüler ausländischer Herkunft kritisch bewertet.
Förderung der Thuringia International School - Weimar e.V.
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