Feuerwehrtechnik

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Bislang konnten Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrtechnik, die unter anderem mit Mitteln des Landes, der Kreise und der Kommunen beschafft und für die Aufgaben der überörtlichen Stützpunktfeuerwehren bereitgestellt wurden, auch für Einsätze in den Kommunen im Rahmen der Aufgaben des örtlichen Brandschutzes der jeweiligen Gemeinde genutzt werden. Dies war möglich, obwohl das Brand- und Katastrophenschutzgesetz eine Trennung zwischen den Aufgaben der örtlichen und der überörtlichen Feuerwehren vorsieht.

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