Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz führt im Bereich der Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit Veranstaltungen an Thüringer Schulen durch, die über verschiedene Erscheinungsformen des politischen Extremismus sowie über Spionageaktivitäten fremder Mächte und die Organisierte Kriminalität informieren sollen (vgl. Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renner).
Zwar sind in den Entwürfen der weiterentwickelten Thüringer Lehrpläne die didaktischen Hinweise auf die dem sog. Beutelsbacher Konsens zugrunde liegenden Prinzipien der Schülerorientierung, Kontroversität und Überwältigungsverbot enthalten, dennoch zeigen aktuelle Beispiele, wie z. B. die Schüler(innen)proteste um die Ausstellung "Feinde der Demokratie - Politischer Extremismus in Thüringen" vom Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz am Evangelischen Ratsgymnasium in Erfurt im April 2012, dass solche Informationsangebote nicht ohne Weiteres bedenkenlos in der Unterrichtsgestaltung eingesetzt werden können.
Nicht zuletzt ist durch die aktuellen Ermittlungen rund um die Verantwortung der Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden im Zusammenhang mit dem Auffinden der rechtsterroristischen Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" eine besondere Sensibilität im Umgang mit Informationsangeboten des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz geboten, insbesondere im Rahmen der Information über Rechtsextremismus.
Um den Thüringer Lehrerinnen und Lehrern bessere Orientierungsmöglichkeiten und klare Kriterien für die Organisation von Veranstaltungen zu geben, die mithilfe von nicht zur Schule zugehörigen Personen durchgeführt werden und dabei konsequent am sog. Beutelsbacher Konsens auszurichten sind, ist ein nachvollziehbarer Kriterienkatalog dafür zu entwickeln. Zudem sollen Informationen über qualitativ hochwertige und für schulische Bildung geeignete Vortrags-, Ausstellungs- und Informationsangebote im Rahmen politischer Bildung allen Thüringer Lehrkräften zur Verfügung gestellt werden.
Insbesondere sollen die Mitwirkungsrechte der Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer im Zusammenhang mit der Durchführung von schulischen Veranstaltungen durch Informationsangebote der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern sowie der Bundeswehr gestärkt werden, was schulgesetzliche Änderungen notwendig macht.
Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.
Downloads
Themen