Umfassenden Gesundheitsschutz gewährleisten

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Seit einigen Monaten existiert eine umfangreiche Debatte über den Umgang mit E-Zigaretten. Die Landesregierung hat auf Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN festgestellt, dass sie E-Zigaretten als Arzneimittel einstufe. Nach geltender Rechtslage müsste analog zu anderen medizinischen Produkten dafür eine Genehmigung vorliegen. Nach Einschätzung der Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit gelten des Weiteren für den Gebrauch von E-Zigaretten die Bestimmungen des Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes. Trotz Verbots der Landesregierung werben derzeit viele Hersteller und Händler mit verschiedenen Werbesprüchen, wie beispielsweise "Rauchen ohne Risiko" und preisen ihr Produkt mit vermeintlichen gesundheitlichen Vorteilen gegenüber Zigaretten an. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind verunsichert, sodass nur ein Erlass die Vermarktung von E-Zigaretten stoppen und somit einer strafrechtlichen Ahndung vorgebeugt und ein einheitlicher Vollzug von E-Zigaretten in Thüringen gewährleistet werden kann. Des Weiteren liegt der Landesregierung zum jetztigen Zeitpunkt keine präzise Bewertung der gesundheitlichen Auswirkungen für die Anwenderinnen und Anwender der E-Zigarette und der Gefährdung von Passivraucherinnen und Passivrauchern durch die Abgabe von Substanzen an die Umgebungsluft vor. Auch die Wirkung der Träger- und Aromastoffe sowie die Eignung zur Nikotinentwöhnung und mögliches Gefährdungspotential für Kinder und Jugendliche sind noch unbekannt. Es zeigt sich, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher die potentiellen Gefahren unterschätzen und dringend Studien zu den möglichen gesundheitlichen Risiken benötigt werden, um die Bürgerinnen und Bürger vor Ort entsprechend aufzuklären, damit ein verantwortungsvoller Umgang mit nikotinhaltigen und nicht-nikotinhaltigen E-Zigaretten entsteht. Eine Verharmlosung des Konsums könnte eine Ausdünnung des Nichtraucherschutzes bzw. Gesundheitsschutzes in Thüringen bedeuten. Bislang existiert nur ein unregulierter Markt. Anforderungen an die Qualität, an die Zusammensetzung und an das Marketing bestehen keine. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes sollte daher das Ziel die Regulierung von Qualität, Zusammensetzung, Verfügbarkeit, Abgabealter und Werbung der Produkte in Abhängigkeit vom jeweiligen Kenntnisstand über Risiken sein. Es muss sichergestellt werden, dass die Inhaltsstoffe unbedenklich sind und durch den Anbieter angegeben, E-Zigaretten nicht an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben und nicht mit angeblichen gesundheitlichen Wirkungen angepriesen werden. Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.
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