Rot-rot-grüne Flüchtlingspolitikerinnen fordern Abschiebestopp für Opfer rassistischer Gewalt

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Anlässlich der heute von der Opferberatung ezra vorgestellten Zahlen zu rassistischer und rechter Gewalt in Thüringen fordern die Flüchtlingspolitikerinnen von LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN einen Abschiebestopp für Opfer rassistischer Gewalt. Die Übergriffe seien im Vergleich zum Vorjahr sprunghaft um mehr als 30 Prozent gestiegen. Damit habe es 2015 so viele rechtsmotivierte und rassistische Gewalttaten gegeben wie seit dem Jahr 2000 nicht mehr.

„Bereits in der letzten Ausschusssitzungen hatten wir als Koalitionsfraktionen das Thema: `Bleiberecht für Opfer rassistischer und rechter Gewalt‘ mit einem eigenen Antrag auf die Tagesordnung gesetzt. Derzeit bereiten wir einen Antrag an den Landtag vor, welcher einen Erlass für Opfer rechter und rassistischer Gewalt – ähnlich wie in Brandenburg – vorsieht“, so die Flüchtlingspolitikerinnen Sabine Berninger für DIE LINKE, Diana Lehmann für die SPD und Astrid Rothe-Beinlich für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag.

Im Koalitionsvertrag hat sich r2g darauf verständigt, sich im Sinne eines konsequenten Opferschutzes für ein bundeseinheitliches humanitäres Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt ohne Aufenthaltsstatus einzusetzen und eine Umsetzung in eigener Landeskompetenz zu prüfen.

„Brandenburg ist voran gegangen. Wir wollen in Thüringen Opfern rechter und rassistischer Gewalt ebenfalls ein Bleiberecht gewähren. Damit wird, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, eine der Lehren aus dem NSU-Untersuchungsausschuss gezogen und damit ein wichtiges Signal an die Täter derartiger Angriffe und deren Umfeld verbunden: das ihrer politischen Zielsetzung explizit entgegengetreten und das Ziel der Vertreibung vereitelt wird“, so die Flüchtlingspolitikerinnen übereinstimmend.

„Unser Dank gilt den in der Opferberatung Tätigen, wie ezra, die Betroffene stützen und begleiten. Ihre Arbeit macht tagtäglich deutlich, dass wir niemals die Augen vor rechter und rassistischer Gewalt verschließen dürfen“, schließen Berninger, Lehmann und Rothe-Beinlich.