Für Grüne steht Verbesserung der Bildungsqualität im Vordergrund

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Derzeit wird in Thüringen über die gesetzliche Festlegung von Schulmindestgrößen diskutiert. Die kommunalen Schulträger sind aktuell relativ frei bei der Festlegung ihrer Schulstandorte im Rahmen der Schulnetzplanung. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

"Grundsätzlich befürworte ich verbindliche Rahmenbedingungen für die kommunale Schulnetzplanung, schließlich gibt es diese in allen anderen Bundesländern auch. Allerdings steht für uns Grüne die Verbesserung der Bildungsqualität in ganz Thüringen im Vordergrund. Das schließt selbstverständlich auch den ländlichen Raum ein. Die geplante Änderung des Schulgesetzes befindet sich allerdings gegenwärtig noch in der Abstimmung innerhalb der Landesregierung. Ein fertiger Gesetzentwurf liegt also noch gar nicht vor. Die Panikmache der CDU ist demzufolge völlig fehl am Platz. Da die Fragen der künftigen Schulnetzplanung, der Mindestzügigkeit von Schulen und der zukünftigen Klassengrößen sehr weitreichende bildungs-, struktur- und auch finanzpolitische Folgen haben werden, prüft die Landesregierung dieses Gesetzesvorhaben sicher vor der Einbringung in den Landtag sehr gründlich. Und das ist auch gut so."

Die grüne Bildungspolitikerin weist zudem darauf hin, dass mit verbindlichen Regeln für die kommunale Schulnetzplanung keineswegs das Ziel verfolgt wird, Schulen im ländlichen Raum zu schließen. "Vielmehr geht es uns darum, dass Schulen sich im ländlichen Raum zu Schulverbünden zusammenschließen, gemeinsame Jahrgangsstufen bilden oder auch mehr jahrgangsübergreifender Unterricht beispielsweise in der Schuleingangsphase stattfindet", erläutert Rothe-Beinlich.

Abschließend macht Astrid Rothe-Beinlich deutlich: "Uns geht es um gute und vielfältige Bildungsangebote, eine vernünftige Personalplanung und zumutbare Entfernungen zur Schule. Für uns gilt dabei der Grundsatz - kurze Beine, kurze Wege. Auch stellt die kommunale Selbstverwaltung bei der Schulnetzplanung ein hohes Gut dar. Zudem sollten bei der Schulnetzplanung selbstverständlich auch die Träger freier Schulen beteiligt werden. Ich gehe hoffnungsfroh davon aus, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen wird, der diese Grundsätze entsprechend berücksichtigt. Ich freue mich dann auf eine intensive Debatte mit allen an dem Thema 'Schule' Beteiligten."

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