Vogelschutz vorrangig

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Zu den Spekulationen über nicht besetzte bzw. beseitigte Rotmilanhorste bzw. Nester von Schwarzstörchen in Verbindung mit der Genehmigung von Windkraftanlagen erklärt Roberto Kobelt, naturschutz- und energiepolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:

„Die Zerstörung von Nestern bzw. Horsten besonders geschützter Vogelarten wäre ein unglaublicher Skandal und ein Schlag gegen die vielfältigen Bemühungen des organisierten staatlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes. Darüber hinaus ist die Tötung von streng geschützten Arten nach Paragraf 44 Bundesnaturschutzgesetz eine Straftat. Wir appellieren an die zuständigen Naturschutzbehörden in Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft und Polizei, mögliche Straftaten ernsthaft zu verfolgen und gegebenenfalls präventiv tätig zu werden.“

„Gerade der 2002 in die Vorwarnliste der Roten Liste gefährdeter Brutvögel in Deutschland aufgenommene Rotmilan hat für Thüringen eine sehr große Bedeutung. Um den vielfältigen Gefährdungen von Pestiziden aus der Landwirtschaft, von Straßen, Bahnlinien, Stromtrassen sowie Windkraftanlagen zu begegnen, muss das Naturschutzrecht in allen Planungsprozessen konsequent angewandt werden“, macht Kobelt deutlich.

„Das heißt auch, dass Brutgebiete und Winterschlafplätze von Rotmilanen konsequent von Planungen mit Windkraftanlagen ausgeschlossen sind. Diese Gebiete sind den Fachleuten in Behörden und Naturschutzverbänden bekannt, so dass ihr Schutz auch gewährleistet werden kann“, erklärt der Grünenpolitiker.

„Rotmilan und Schwarzstorch sind standorttreue Vogelarten, die trotz einer künstlichen oder natürlichen Zerstörung ihrer Horste bzw. Nester über viele Jahre hinweg in ihrem Brutgebiet bleiben. Zerstörte Brutplätze oder die verhinderte Brut in einem Jahr werden nichts an der Bewertung dieser Gebiete als Schutzgebiete für diese Arten ändern. Sie bleiben für die Planung von Windkraftanlagen tabu“, stellt der grüne Fachpolitiker klar.