Heute hat der Landtag das Windenergiebeteiligungsgesetz beschlossen. Dazu erklärt Laura Wahl, energiepolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Mit diesem Gesetz erhalten Kommunen mit Windenergiestandorten nun endlich eine gesicherte finanzielle Ertragsbeteiligung in Höhe von 0,2 ct/kWh. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Teilhabe an der Energiewende. Für uns als Bündnisgrüne ist der heutige Beschluss dennoch mit einem dicken Wermutstropfen verbunden. Im ursprünglich eingebrachten Gesetzentwurf war zusätzlich zu der kommunalen Beteiligung auch noch eine direkte Anwohner*innenbeteiligung in Höhe von 0,1 ct/kWh vorgesehen. Dieses Beteiligungsmodell mussten wir leider auf Wunsch der CDU aus dem Gesetzentwurf streichen. Als Bündnisgrüne werden wird uns weiter dafür einsetzen, die Teilhabemöglichkeiten der Anwohner*innen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien zu verbessern. Denn Energiewende geht nur dezentral und solidarisch erfolgreich.“
Hintergrund:
Mit dem heute beschlossenen Gesetz wird die bisher freiwillige Beteiligung nach §6 EEG durch eine verpflichtende Beteiligung abgelöst. Gerechnet auf eine 6 MW-Anlage mit 2.300 Volllaststunden beträgt der kommunale Anteil demnach 27.600 Euro jährlich. Bei einem Windpark mit beispielsweise 8 Anlagen ergibt sich daraus eine jährliche Einnahme für die Kommune von ca. 220.000 Euro. Im Gesetz ist verankert, dass die Einnahmen zur konkreten Verbesserung der Lebenssituation verwendet werden müssen, z.B. für Investitionen in Kindergärten oder Sportplätze.