Thüringer Flüchtlingsunterkünfte sind winterfest

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Zur heutigen Pressekonferenz des Thüringer Migrationsministers Dieter Lauinger und dem Brief einiger Landrätinnen und Landräte erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Sprecherin für Flüchtlingspolitik und Migration der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Es ist ein gutes Zeichen, dass die Thüringer Flüchtlingsunterkünfte aktuell zu 100 Prozent winterfest sind. Damit ist Thüringen neben dem Saarland das einzige Bundesland, das komplett auf Zelte verzichtet. Angesichts von mehr als 17.500 bisher in Thüringen aufgenommenen Asylsuchenden ist das Beleg dafür, dass die intensiven Bemühungen des grünen Migrationsministers Dieter Lauin¬ger im Zusammenspiel mit den Kommunen positive Früchte tragen. Ich bin froh, dass uns die menschenwürdige Unterbringung in Thüringen weitgehend gelingt. Kritisch sehe ich jedoch die erneute Verzögerung der Eröffnung der BAMF-Außenstelle in Suhl. Der Bund muss hier endlich seiner Verantwortung nachkommen und sofort die nötigen BAMF-Außenstellen besetzen – nicht nur in Suhl, sondern an allen Erstaufnahmestandorten in Thüringen.“ Die Einschätzung einiger rot-rot-grüner Landrätinnen und Landräte bezüglich einer Begrenzung der Flüchtlingszahlen und einer positiven Bewertung von sicheren Herkunftsstaaten hält Rothe-Beinlich für komplett verfehlt: „Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ist ein Angriff auf das Grundrecht auf Asyl und daher grundsätzlich abzulehnen. Es ist zudem ein Paradebeispiel für Symbolpolitik, die diskriminiert und ausgrenzt. Mit einer humanitären Flüchtlingspolitik die das Grundrecht auf Asyl ernst nimmt, ist dies nicht vereinbar. Zudem erfordert das individuelle Grundrecht auf Asyl in jedem Fall eine Einzelfallprüfung, auch wenn die Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten kommen. Daran darf es auch mit dem neuen Bundesgesetz keine Abstriche geben.“ Angesichts von zahlreichen rechtsextremen und rassistischen Angriffen und Übergriffen auf Geflüchtete und ihre Unterkünfte sieht die grüne Flüchtlingspolitikerin die Notwendigkeit nach einem Bleiberecht insbesondere für Opfer von rechter Gewalt unter den Flüchtlingen und nach einem gesonderten Schutz für diese Menschen. „Wir müssen darüber nachdenken, wie wir dem Schutzauftrag für Opfer rechter Gewalt insbesondere unter den Flüchtlingen nachkommen. Vorstellbar wäre aus unserer Sicht beispielsweise ein eigenes Schutzhaus – ähnlich den Frauenhäusern –, so wie es die Opferberatung und Flüchtlingsorganisationen vorschlagen“, schließt die grüne Flüchtlingspolitikerin.