Grüne begrüßen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen

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Astrid Rothe-Beinlich MdL

Wie jetzt bekannt wurde, hat das Verwaltungsgericht Meiningen den Antrag der CDU/FDP-Fraktion im Suhler Stadtrat auf Teilnutzungsuntersagung für die Asylbewerbererstaufnahmeeinrichtung in Suhl bereits Ende September als unzulässig abgelehnt. Das Gericht begründet diese Entscheidung mit der fehlenden Sachdienlichkeit des Ursprungsantrages und auch eines später eingereichten Änderungsantrages, fehlender Antragsbefugnis sowie fehlender Rechtsbetroffenheit. Dazu stellt Astrid Rothe-Beinlich, migrations- und flüchtlingspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, fest:

„Diese Entscheidung ist ein deutliches Signal gegen die Doppelzüngigkeit der CDU. Auf der einen Seite fordert sie schnelle Lösungen, auf der anderen Seite nutzt sie jede Gelegenheit, um als Bremser aufzutreten. Die CDU täte gut daran, statt schlecht gemachter Anträge und voreiligem Aktionismus konstruktiv an Lösungen vor Ort mitzuarbeiten.“

Die grüne Flüchtlingspolitikerin zeigt sich außerdem bestürzt über die jüngsten Brandanschläge vom Wochenende: „Diese Taten sind unmenschlich und abscheulich. Gefährdet war neben den Flüchtlingen auch ein Wachmann, der sich zum Tatzeitpunkt in der Halle befand. Wir unterstützen den Flüchtlingsrat in seiner Forderung nach einem unverzüglichen Bleiberecht für die elf Opfer des Brandanschlags in Friemar. Dies wäre ein wichtiges und richtiges Signal an die Betroffenen und ganz besonders auch an die Täter. Wir werden uns nicht davon abbringen lassen, unseren humanitären Verpflichtungen nachzukommen und Flüchtlingen hier bei uns Schutz zu gewähren.“

Die Begründung für die Antragsablehnung des Verwaltungsgerichts Meiningen finden Sie hier >>>:


Zum Hintergrund:
Mit einem Eilantrag wollte die CDU/FDP-Fraktion im Suhler Stadtrat Ende August beim Verwaltungsgericht Meiningen eine Teilschließung des Erstaufnahmeheimes der Stadt erreichen. Die Einrichtung war zum damaligen Zeitpunkt stark überbelegt. Dieser Zustand ist mittlerweile behoben.