Diskriminierung der Roma muss endlich beendet werden. Astrid Rothe-Beinlich: Thüringen steht ebenso in der Verantwortung

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Am 8. April 1971 erhoben Sinti und Roma erstmals gemeinsam ihre Stimme gegen die allgegenwärtige Diskriminierung ihrer Volksgruppen. Diesem denkwürdigen, ersten Internationalen Roma-Kongress wird deshalb in jedem Jahr am 8. April mit dem Internationalen Tag der Roma gedacht. Mit etwa 12 Millionenen Angehörigen stellen die Sinti und Roma die größte europäische Minderheit dar. In nahezu allen Staaten sind sie mit Diskriminierung und Ausgrenzung konfrontiert. Ein Großteil der Roma und Sinti lebt in den jeweiligen Herkunftsstaaten in bitterer Armut. Insbesondere in den Balkanstaaten sind die Minderheitenangehörigen von extremer Arbeitslosigkeit, unzureichender Gesundheitsversorgung, fehlenden Bildungschancen und sehr schlechten Wohnverhältnissen betroffen.

Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, migrationspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Angesichts der überaus schlechten Lebensverhältnisse der Sinti und Roma in ihren Herkunftsstaaten und der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands durch Ermordung und Verfolgung der Roma in der Nazizeit, muss sich auch der Freistaat Thüringen zu seiner flüchtlingspolitischen Verantwortung bekennen. Bisher ist dies leider nicht der Fall. Stattdessen wird sich von Seiten der Landesregierung hinter bundesrechtlichen Regelungen versteckt und eigene Spielräume zur Verbesserung der Lebenssituation der Roma werden kaum genutzt“, so die bündnisgrüne Migrationspolitikerin.

Nachdem Ende März der sogenannte Winterabschiebestopp ausgelaufen ist, müssen nun die Angehörigen der Minderheiten von Roma, Ashkali und ÄgypterInnen wieder mit einer Abschiebung in die Balkanstaaten rechnen. „Das ist ein bitteres Signal und eine klare Absage an das oft wiederholte Mantra einer zu entwickelnden Willkommenskultur in Thüringen. Wir fordern stattdessen von der Landesregierung einen generellen Abschiebestopp von Roma, Ashkali und ÄgypterInnen aus dem Freistaat und werben zudem für eine wirksame und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung im Grundgesetz“, erläutert Rothe-Beinlich weiter. „Zudem muss langjährig hier lebenden AusländerInnen, zu denen auch viele Sinti und Roma gehören, ein umfassendes Bleiberecht ermöglicht werden, das auch Kinder und EhepartnerInnen mit einbezieht.

Wir fordern außerdem wirksamere Regelungen für einen Zugang zu Erwerbstätigkeit und auch der Bezug von Sozialleistungen darf kein Grund mehr sein, Menschen von der Bleiberechtsregelung auszuschließen. Von der Landesregierung Thüringens ist bisher nichts in dieser Hinsicht unternommen wurden. Auch an der menschenunwürdigen Residenzpflicht wird weiterhin festgehalten. Es braucht endlich ein Umdenken in der Thüringer Flüchtlingspolitik“, fordert Astrid Rothe-Beinlich abschließend, die darauf hofft, dass der gemeinsame Antrag der Grünen mit der Fraktion DIE LINKE zur Abschaffung der Residenzpflicht in der kommenden Landtagssitzung eine Mehrheit findet.