Grüne werben für Aufarbeitung ohne Impuls der Rache

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Zur heutigen, teilweise hitzigen Debatte im Thüringer Landtag über den Antrag der Fraktionen von CDU und SPD, das Gesetz zur Überprüfung von Abgeordneten ohne weitere Beratung im Ausschuss zu verlängern, erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Parlamentarische Geschäftsführerin der bündnsgrünen Landtagsfraktion:

"Keine Frage: Wir alle halten die Überprüfungen für richtig. Dennoch: Mit dieser Art und Weise des Vorgehens vergibt sich der Landtag eine große Chance. Mehr als 23 Jahre nach der friedlichen Revolution geht es uns um eine umfassende und differenzierte Betrachtung auch über Geheimdienste hinaus, wer an welcher Stelle und mit welchen Methoden Verantwortung für 40 Jahre Diktatur in der DDR getragen hat. Dass die Koalitionsfraktionen, einmal mehr flankiert von der FDP, nicht einmal bereit sind, im Ausschuss über mögliche und notwendige Änderungen zu beraten, ist mehr als bedauerlich. Fakt ist, es soll und darf keinen Schlussstrich unter das von der Stasi begangene Unrecht geben. Aber - ganz im Sinne von Wolfgang Templin - uns geht es um Aufarbeitung ohne den Impuls von Rache."

CDU und SPD hatten ohne Begründung beantragt, das bisherige Gesetz für die nächste Legislatur zu verlängern. Auch der vom Verfassungsgericht für nichtig erklärte Paragraph 8 bliebe somit bestehen. "Wir meinen, mindestens dieser ohnehin vom Verfassungsgericht für nichtig erklärte Paragraph, der den Mandatsverlust beschreibt, sollte gestrichen werden. Zudem halten wir die Parlamentsunwürdigkeitserklärung für kein probates Mittel, insbesondere, wenn Abgeordnete trotz Offenlegung ihrer Vergangenheit in den Thüringer Landtag gewählt werden. Auch halten wir die erneute Überprüfung trotz fehlender neuer Erkenntnisse für fragwürdig", so die Grünenpolitikerin weiter, die 1989 selbst an der Besetzung und darauf folgenden Bürgerwache der Erfurter Stasizentrale beteiligt war, um die Aktenvernichtung durch die Stasi zu stoppen.

Die Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird zur nächsten Plenardebatte entsprechende Änderungsanträge zum Gesetz direkt in den Landtag einbringen und hofft dort auf eine sachliche Debatte.