Menschenwürdige Bedingungen für Asylsuchende im Freistaat

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Astrid Rothe-Beinlich: Koalition hält an diskriminierenden Regelungen zur Flüchtlingsunterbringung fest Zu der soeben von der CDU-SPD-Koalition beschlossenen Novellierung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes erklärt Astrid Rothe-Beinlich, migrationspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: "Eine grundsätzliche Neu- und Umorientierung in der Thüringer Flüchtlings- und Asylpolitik wurde von der CDU-SPD-Koalition wieder einmal verpasst. Anstatt endlich die Voraussetzungen für eine menschenwürdige, dezentrale Flüchtlingsunterbringung in Wohnungen zu schaffen, werden die diskriminierenden Regelungen des bisherigen Flüchtlingsaufnahmegesetzes für die Asylsuchenden im Freistaat erneut fortgeschrieben. Lediglich der Zugang von Wohlfahrtsorganisationen und Flüchtlingsverbänden zu den Gemeinschaftsunterkünften soll erleichtert werden. Das betrachten wir jedoch als bloße Kosmetik und längst überfällig." Die bündnisgrüne Fraktion kritisiert insbesondere die oftmals desolaten und menschenunwürdigen Gemeinschaftsunterkünfte sowie das Festhalten an der starren Verteilung auf die Landkreise anhand von Schlüsselwerten. Zudem fehlen klare Regelungen zum Leistungsbezug, so dass im Landkreis Greiz sowie im Weimarer Land immer noch an der diskriminierenden Gutschein-statt-Bargeld-Praxis festgehalten wird. "Diese Entscheidung ist für uns unverständlich, da sich sämtliche Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsorganisationen, die evangelische und katholische Kirche in der Anhörung vehement für weitgehendere Änderungen beim Flüchtlingsaufnahmegesetz ausgesprochen haben. Dennoch blieben diese wichtigen Anregungen unbeachtet", so Rothe-Beinlich weiter. "Unser Ziel ist ein möglichst freies Leben für alle hier lebenden Menschen. Dies wirkt sich in vielerlei Hinsicht positiv auf die Lebensqualität und die Integrationschancen der oftmals traumatisierten Menschen aus, die aus den unterschiedlichsten Gründen ihre Heimat verlassen mussten. Daher fordern wir perspektivisch die Schließung aller Gemeinschaftsunterkünfte im Freistaat. Jeder Mensch hat ein Recht auf Privatsphäre und auf Selbstbestimmung", erläutert die bündnisgrüne Migrationspolitikerin. Darüber hinaus begrüßt Astrid Rothe-Beinlich den gestern von Innenminister Geibert bekannt gegebenen Wintererlass für einen Abschiebestopp der Minderheitenangehörigen der Roma, Ashkali und Ägypterinnen, der insbesondere für die besonders schutzbedürftigen Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Alte und Kranke sowie Pflegebedürftige gilt. "Allerdings hätten wir uns angesichts der gestrigen Diskussion unseres gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE vorgelegten Antrages für einen Winterabschiebestopp ein klareres Statement der Landesregierung zum Schutz und zur Verantwortung für die Minderheiten der Roma, Ashkali und ÄgypterInnen gewünscht. Zudem braucht es den Schutz aller Menschen vor einer Abschiebung in die Balkanstaaten, was auch für Alleinstehende gelten sollte", so Rothe-Beinlich abschließend.