Der Antrag der Fraktion BÜNDNNIS 90/DIE GRÜNEN für einen kooperativen, leistungsstarken und vertrauensvollen Bildungsföderalismus fiel in der heutigen Plenarsitzung dem bildungspolitischen Scharmützel innerhalb der Koalition zum Opfer. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion: „Es ist schon mehr als peinlich, dass der Koalitionsstreit in zentralen Fragen die Handlungsunfähigkeit der Landesregierung zur Folge hat. Auf die konkrete Frage, wie sich die Landesregierung im Bundesrat zu den Anträgen aus Schleswig-Holstein und Hamburg, das Kooperationsverbot zu kippen, verhält, gab es nur ausweichende Antworten. Allerdings besteht bei CDU und SPD offenkundig auch null Interesse an einer Positionsfindung. Nur so lässt sich jedenfalls die konsequente Verweigerungshaltung erklären, über den Antrag im Ausschuss zu beraten.“ Mit der schwarz-roten Mehrheit wurde nicht nur die Ausschussüberweisung sondern auch der Antrag selbst abgelehnt. Eigene Vorschläge jedoch gab es auch nicht. „Bereits 2009 hatten wir einen Antrag zur Abschaffung des Kooperationsverbotes in den Landtag eingebracht. Nach monatelangem Hickhack wurde dann mit Mehrheit beschlossen, dass die Landesregierung prüfen möge, auf welchen Feldern der Bildungs- und Wissenschaftspolitik die Zusammenarbeit mit dem Bund intensiviert werden kann. Passiert ist seitdem gar nichts. Es gibt weder eine eigene Position noch eine Meinung zu den vorliegenden Initiativen anderer Länder. Unsere Vorschläge werden nun nicht einmal diskutiert. Wie Thüringen so Bildungsland Nummer 1 werden will, erschließt sich nicht“, zeigt sich die Grünenpolitikerin überzeugt. Bundesweit dürfte mittlerweile unstrittig sein, dass das sogenannte Kooperationsverbot ein Fehler ist, da es die gemeinsame Verantwortungsübernahme von Bund und Ländern verhindert. „Dagegen nicht aktiv zu werden, verhindert dringende notwendige Reformen – von der frühkindlichen Bildung über den Ganztagsschulausbau, die überfällige Inklusion bis hin zum Hochschulbau“, gibt Rothe-Beinlich zu bedenken, die sich unter anderem für einen Reformkonvent ausgesprochen hatte, um den Artikel 91b des Grundgesetzes zu öffnen, so dass Bund und Länder zur Förderung und Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens und der Wissenschaft auf der Basis von Vereinbarungen zusammenarbeiten zu können. Mit der Schaffung eines neuen Artikel 104c wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zudem dafür sorgen, dass Finanzhilfen ermöglicht werden, die über reine Investitionen hinausgehen. „Außerdem geht es uns darum, der Befürchtung entgegen zu treten, der Bund könne bei einer Abschaffung des Kooperationsverbotes in die Bildungshoheit der Länder eingreifen. Leider scheinen CDU und SPD jedoch jede Debatte derart zu scheuen, dass sie auch vor verbalen Ausfällen nicht zurückschrecken, um über ihre Konzeptlosigkeit hinwegzutäuschen. Armes Thüringen“, schließt Rothe-Beinlich.
Uneinigkeit in der Koalition stabilisiert das hinderliche Kooperationsverbot
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