Grüne werben für kooperativen Bildungsföderalismus

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In der kommenden Landtagssitzung wird über den Antrag der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Für einen kooperativen, leistungsstarken und vertrauensvollen Bildungsföderalismus“ (Drucksache 5/4174) beraten. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion: „Die Abschaffung des Kooperationsverbotes von Bund und Ländern im Grundgesetz ist mehr als überfällig. Diese Erkenntnis scheint mittlerweile in allen Parteien angekommen zu sein, so auch – zwar etwas verspätet, aber immerhin – bei einigen VertreterInnen der CDU und der FDP. Wir meinen, es gilt nun, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen und eine sinnvolle verfassungsrechtliche Neuregelung des Bildungsföderalismus auf den Weg zu bringen. Wir machen dazu konkrete Vorschläge in unserem Antrag an den Thüringer Landtag. Wir fordern beispielsweise die Einberufung eines ‚Reformkonventes‘, um auf Basis aller vorliegenden Vorschläge über eine Neuordnung des Bildungsföderalismus zu beraten. Auch sollen sowohl die Möglichkeiten der Gemeinschaftsaufgaben in Artikel 91 des Grundgesetzes und die Möglichkeiten für dauerhafte Finanzhilfen in Artikel 104 des Grundgesetzes erweitert werden. Zudem wollen wir wissen, wie sich die Landesregierung zu den mittlerweile im Bundesrat vorliegenden Anträgen zweier Bundesländer – Schleswig-Holstein und Hamburg – zu diesem Thema verhält“, erläutert die bündnisgrüne Bildungspolitikerin die Motivation zum Antrag. Bereits im vergangenen Jahr hatte die bündnisgrüne Fraktion einen Antrag zur Aufhebung des Kooperationsverbotes in den Thüringer Landtag eingebracht, der jedoch von CDU und SPD abgelehnt wurde. Stattdessen hatten die Koalitionsfraktionen ihrerseits einen unverbindlichen Prüfauftrag für bessere Möglichkeiten einer verstärkten Zusammenarbeit von Bund und Ländern verabschiedet, von dem bisher keinerlei Ergebnisse bekannt geworden sind. „Um die aktuellen bildungs- und wissenschaftspolitischen Ziele, wie zum Beispiel inklusive Bildung, Weiterentwicklung des Ganztagsunterrichtes, Verringerung der Zahl der SchulabbrecherInnen, Steigerung der StudienanfängerInnenzahlen sowie die weitere Verbesserung der Qualität von Forschung und Lehre umsetzen zu können, benötigen wir mehr Investitionen in Bildung und Wissenschaft. Daher braucht es einen kooperativen Bildungsföderalismus, der gesamtstaatliche Kooperation ermöglicht und verfassungsrechtlich zulässige und zugleich verlässliche Möglichkeiten einer gemeinsamen finanziellen Verantwortung von Bund und Ländern umsetzt“, so Rothe-Beinlich abschließend.