„Wir fühlen uns hinters Licht geführt und fordern die Landesregierung auf, endlich die Informationen zu den Höhen der Schulgelder offen zu legen. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Landesregierung angesichts unserer Normenkontrolle zum Gesetz über freie Schulen alles dafür tut, uns keinerlei verlässliche Daten und Angaben zukommen zu lassen“, sagt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Bereits in der Antwort auf die kleine Anfrage zur Höhe der Schulgelder von Schulen in freier Trägerschaft (Drs. 5/3334) hatte sich die Landesregierung um konkrete Antworten gedrückt, obgleich die entsprechenden Unterlagen zumindest vom Genehmigungszeitpunkt im Archiv des Ministeriums liegen.
„Auch die Antwort auf unsere mündliche Anfrage in der heutigen Plenarsitzung brachte alles andere als Klarheit. Staatssekretär Merten vollführte vielmehr virtuose Ausweichmanöver, statt auch nur eine Frage zu beantworten. Diese einmal mehr demonstrierte Arroganz im Umgang mit den Fragerechten der Abgeordneten steht leider exemplarisch für das Handeln des Ministeriums insgesamt“, erklärt die grüne Bildungspolitikerin.
Bereits gestern hatte das Ministerium auf eine Mündliche Anfrage zum gleichen Thema hin behauptet, es hätte nach der Novellierung des Gesetzes keine pauschalen Schulgelderhebungen an den freien Schulen gegeben. Die Schulen wären auskömmlich finanziert. „Dass dies völlig an der Realität vorbei geht, könnte man feststellen, wenn man mit den Schulträgern sprechen würde. Sie sahen sich fast alle gezwungen, die Schulgelder bereits zum Schuljahresbeginn anzuheben, weitere Erhöhungen sind angekündigt. Unsere Kritik, dass es an der Transparenz der Berechnungsgrundlagen mangelt, wird mit dem Agieren des Ministeriums einmal mehr unterfüttert“, so Rothe-Beinlich weiter.
Die Normenkontrolle zu besagtem Gesetz über freie Schulen liegt derzeit beim Thüringer Verfassungsgerichtshof. Hauptkritikpunkte der Klage sind die fehlende Transparenz der Berechnungsgrundlagen und die Ungleichbehandlung der freien Schulen im Vergleich zu staatlichen Schulen.
„Wir bleiben dabei: Jedes Kind muss dem Freistaat gleich viel wert sein, egal welche Schule das Kind besucht. Freie Schulen sind Teil des öffentlichen Bildungswesens und erfüllen gleichermaßen den Bildungsauftrag. Zudem sollen sie allen Kindern, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern, offenstehen. Die steigenden Schulgelder jedoch bewirken das Gegenteil. Hier muss sich die Landesregierung die Frage gefallen lassen, ob dies nicht ein gewollter Effekt ist, um mehr Kinder an die staatlichen Schulen zu bekommen. Wir stehen für ein gleichberechtigtes Nebeneinander aller Schulen“, stellt Rothe-Beinlich abschließend klar.
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