Datensparsamkeit statt Vorratsdatenspeicherung

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Die Landesregierung wird aufgefordert, im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 ihren Standpunkt zum Thema Vorratsdatenspeicherung zu erläutern. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Urteil die gesetzliche Ausgestaltung der Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Es wurde klargestellt, dass eine solche Speicherung mit der im Grundgesetz garantierten informationellen Selbstbestimmung nicht vereinbar ist. Es fehle an einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung, unter anderem an einer hinreichenden Datensicherheit sowie einer entsprechenden Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten. Im Juli 2010 reagierte Thüringens Innenminister Prof. Dr. Peter M. Huber (CDU) auf die Äußerungen des Thüringer Justizstaatssekretärs Prof. Dietmar Herz und forderte eine rasche Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Das Justizministerium hatte vor Schnellschüssen einer gesetzlichen Neuerung ausdrücklich gewarnt und ausgeführt, dass vereinzelte Ermittlungsversuche durch den Zugriff auf Vorratsdaten die anlasslose und massenhafte Speicherung individueller Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht rechtfertigen konnte. Auch der Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 11. August 2010 wurde nicht erschöpfend beantwortet. Eine klarstellende Positionierung der Landesregierung zur Vorratsdatenspeicherung ist daher geboten. Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.