Ökologische Altlasten: Sondervermögen verbirgt Schuldenberg

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Dr. Frank Augsten: Vertrag ohne Worst-Case-Szenario Anlässlich der Aussprache zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Sondervermögen „Ökologische Altlasten in Thüringen“ erklärt Dr. Frank Augsten, umweltpolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen: „Die Sanierung der DDR-Altlasten ist eine schwere Hypothek, die zeigt, dass heute die Sanierung der Umwelt und die Gefahrenabwehr für die Bevölkerung zu Lasten der Steuerzahler und nicht durch die eigentlichen Verursacher getragen werden muss. Die Hypothek wird uns noch lange begleiten.“ Augsten kritisiert, dass, beim Abschluss des Generalvertrages zur Altlastensanierung in Thüringen mit dem Bund, die Landesregierung kein greifbares Worst-Case-Szenario für die damals noch nicht abschätzbaren Kosten vereinbart hat. Die Situation, dass sich der Bund für die weitere Sanierung der ökologischen Altlasten nicht mehr verantwortlich sieht, ist für Thüringen fatal. „Genauso wie sich einE HauskäuferIn zu Risiken aus der Vergangenheit absichert, wäre die Landesregierung in der Pflicht gewesen, für die damals noch nicht abschätzbaren Sanierungskosten den Bund auch weiterhin rechtlich in die Pflicht zu nehmen“, so der bündnisgrüne Umweltexperte weiter. „Die konträren rechtlichen Auffassungen zur Auslegung des Altlasten-Generalvertrages zwischen dem Land Thüringen und dem Bund müssen schnellstmöglich geklärt werden“, schließt Augsten.