Entwicklung der Nutztierhaltung im Landkreis Eichsfeld in den Jahren 2015 bis 2019

Schweine

Gemäß der Viehverkehrsverordnung müssen Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln, Laufvögeln sowie Gehegewild, Kameliden und sonstige Klauentieren registriert sein. Auch Fischhaltungsbetriebe sind nach der Fischseuchenverordnung und Bienenhalter nach der Bienenseuchen-Verordnung zur Registrierung verpflichtet.

Der Freistaat Thüringen gehört zu den vieharmen Regionen in Deutschland, im Landkreis Eichsfeld liegt mit rund 44 Großvieheinheiten pro 100 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche (Quelle: Landwirtschaft in Thüringen, Ausgabe 2018; Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft) die Höhe des Tierbesatzes ungefähr im Durchschnitt des Bundeslandes. Offenbar bedingt durch die Corona-Pandemie nimmt das Interesse an der Haltung von Nutztieren zu. So ist es auch bei der Haltung von Nutztieren im Landkreis Eichsfeld anzunehmen.

Haltung und Zucht von Nutztieren sind von jeher wesentliche Bestandteile der Eichsfelder Landwirtschaft, deshalb sind Erweiterung