Am 25. November 2015 hat der Landtag durch eine Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes die Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen vom 18. auf das 16. Lebensjahr beschlossen. Damit sind bei den nächsten Kommunalwahlen zusätzlich etwa 30.000 junge Thüringerinnen und Thüringer stimmberechtigt. Um das Wahlrecht für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr noch bekannter zu machen und die Beteiligung an Wahlen auf der kommunalen Ebene nachhaltig zu fördern, soll eine Erstwähler-Kampagne initiiert werden.
Start einer ErstwählerInnen-Kampagne zur Förderung der Beteiligung von Jugendlichen an Kommunalwahlen
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