Infos für Kommunalos - März 2018

Bild zur News

Informationen der Thüringer Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen für die kommunal engagierten Grünen im Land

Inhalt
Schulbauförderung
Flächenmanagement für Thüringens Gemeinden
Kostenloser Nahverkehr – Ticketloser Nahverkehr – was ist das?
Mit Klima-Invest nachhaltig Schwung in die Kommune bringen
Onlinediskussionsforum des Thüringer Landtags zu Mehr Demokratie auf kommunaler Ebene

Bitte beachtet die neue Webseite der Fraktion: www.gruene-thl.de
Entsprechend ändern sich auf alle E-Mail-Adressen. Ihr erreicht alle Mitarbeiter*innen sowie die Abgeordneten Dirk Adams, Madeleine Henfling, Olaf Müller und Babett Pfefferlein mit folgender Systematik:
vorname.name@gruene-thl.de
Die E-Mail-Adressen von Astrid Rothe-Beinlich und Roberto Kobelt haben sich nicht geändert:
astrid@rothe-beinlich.de
roberto.kobelt@gmx.de

 


Schulbauförderung

Für Investitionen in den Schulbau sind im neuen Doppelhaushalt insgesamt 240 Millionen Euro eingeplant. Die Landesregierung hat damit das größte Schulbauprogramm in der Geschichte Thüringens aufgelegt.

Entwicklung der Schulbauinvestitionen:
2013    17 Mio €
2014    17 Mio €
2015    50 Mio €
2016    50 Mio €
2017    50 Mio €
2018    120 Mio €
2019    120 Mio €

Der Bund beteiligt sich 2018/19 mit 72 Mio. €. Der Freistaat gibt noch einmal 8 Mio. € dazu. Dieses Geld ergänzt die in Thüringen bestehende Finanzierung.

Der Bund konzentriert sich bei seiner Förderung auf die finanzschwächsten Kommunen. Damit können Bundesmittel nicht für alle Schulträger eingesetzt werden. „Die Schulträger, die  nicht durch  den  Bund gefördert werden können, sollen ein adäquates Angebot zur Schulbauförderung aus Landesmittel erhalten. Der Haushaltsgesetzgeber hat es uns mit dem Haushalt 2018/2019 ermöglicht, genau dies umzusetzen“, betont Ministerin Keller.

Grundsätzlich erfolgt die Umsetzung des Bundesprogramms nach den bestehenden Regelungen der Schulbauförderrichtlinie, die aufgrund zum Teil abweichender Bundesvorgaben angepasst wurde.
Gefördert werden die gleichen Vorhaben wie bisher nach Schulbauförderrichtlinie:

  •     Sanierung und Umbauten
  •    Erweiterungen und Ersatzneubauten

von Schulgebäuden und Schulsporthallen.

Kapazitätserweiterungen sind aus Bundesmitteln nicht finanzierbar.

Bei den förderfähigen Kosten können künftig auch die in Verbindung mit den baulichen Maßnahmen an den Gebäuden stehenden Außensportanlagen mit einbezogen werden. Das gilt für alle Programmteile der Schulbauförderung.

Mit der Einbeziehung des Bundesprogramms wird die bestehende Staffelung der Fördersätze angepasst.

Programmteil Land: alle Schulträger

  • 80 % der zuwendungsfähigen Kosten bei Vorhaben aller Schulträger, wenn erhöhte energetische Standards erfüllt werden.
  •    66 2/3 % der zuwendungsfähigen Kosten bei allen weiteren Vorhaben aller staatlicher Schulträger

Programmteil Bund: 26 staatliche Schulträger:

  • 100 % der zuwendungsfähigen Kosten bei Vorhaben staatlicher Schulträger, die im Jahr 2017 zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet waren
  • 80 % der zuwendungsfähigen Kosten bei Vorhaben staatlicher Schulträger, deren Pro-Kopf-Verschuldung zum Stichtag 31.12.2016 einen Wert von 600 Euro je Einwohner überstiegen hat.

Euer Kontakt in der Fraktion: Roberto Kobelt, MdL und Matthias Schlegel



Flächenmanagement für Thüringens Gemeinden

Seit Kurzem steht Thüringens Gemeinden eine neue Software zum Flächenmanagement zur Verfügung. Die online-Plattform FLOO-Thüringen hilft dabei, kommunale Flächenentwicklungspotentiale aufzuzeigen und so Leerstand entgegenzuwirken. Für Gemeinden, die im Rahmen der Dorferneuerung und -entwicklung ein gemeindliches Entwicklungskonzept erarbeiten, wird die Nutzung verpflichtend sein.

„Nachhaltige Flächenpolitik ist auf den Schutz natürlicher Ressourcen ausgerichtet und setzt auf Vermeidung oder Verminderung und Ausgleich der Flächen, die in Anspruch genommen werden. Die Thüringer Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den Flächenverbrauch langfristig auf Netto-Null zu senken. Das Flächenmanagementtool FLOO-Thüringen ist ein einfach nutzbares informationstechnisches Werkzeug, das wir den Städten und Gemeinden kostenfrei zu Verfügung stellen. Damit können sie ihre Flächenpotentiale erfassen, analysieren und aktivieren“, sagte Staatssekretär Klaus Sühl heute in Erfurt zur ersten Informationsveranstaltung, auf der das Tool den Kommunen vorgestellt wurde.

Flächenpotenziale, über die FLOO einen detaillierten Überblick bietet, sind z.B. Baulücken, Brachflächen, leer stehende Gebäude, Leerstand in Gebäuden, geringfügig genutzte Flächen und Restnutzungen. Damit hat die Kommune Informationen für die Bauleitplanung, die Arbeit im Gemeinderat, die Kontakte mit Investoren oder für raumbezogene Verwaltungsverfahren verfügbar. Im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung wird FLOO vor allem die Fördermaßnahmen Dorfentwicklung und Revitalisierung von Brachflächen unterstützen.

Schon während der Testphase erfolgte eine Reihe von Nachfragen zur Bereitstellung von FLOO von Seiten der Gemeinden, der Landkreise und der Regionalen Aktionsgruppen LEADER. „Dies zeigt mir, dass erheblicher Bedarf an einer Datenbanklösung zur Erfassung von Flächenpotenzialen besteht. Mit der Veranstaltungsreihe zur Einführung von FLOO-Thüringen möchte ich die Städte und Gemeinden dazu anregen, das Angebot zu nutzen und FLOO als Grundlage für ein intelligentes Flächenmanagement einzusetzen. Mit  dem Flächenmanagementtool FLOO-Thüringen möchten wir den Fokus auf die vorhandenen Werte und Potentiale legen, den diese Gemeinden zu bieten haben. Und auf die Menschen, die sich bewusst in diesem Sinne engagieren und so zum Werterhalt beitragen. Sei es als Einwohner oder Zuziehender, als Dienstleister im sozialen Bereich oder Gewerbetreibender – bestenfalls alles zusammen“, so Staatssekretär Sühl.

Dazu finden vier Informationsveranstaltungen statt:

28. Februar:    Erfurt
1. März:          Brahmenau
21. März:        Berkach
22. März :       Nordhausen

Nähere Informationen zu den Veranstaltungen findet ihr unter www.tmil.info sowie zu eurer möglichen Teilnahme unter https://eveeno.com/868442923

In den Downloads findet ihr ergänzende Informationen zum Thema.

Euer Kontakt in der Fraktion: Roberto Kobelt, MdL und Matthias Schlegel



Kostenloser Nahverkehr - Ticketsloser Nahverkehr - was ist das?

1. Begriffe und Beispiele

Kostenloser ÖPNV
Auch Nulltarif genannt
Finanzierung: öffentliche Hand übernimmt Beförderungskosten
Lösung städtischer Verkehrsprobleme
Einsparung von Ticketsystemen und Verwaltungskosten
Historisch: Hasselt (Belgien, 16 Jahre), Rom und Bologna
Aktuell: Tallinn (seit 2013)

Ticketfreier ÖPNV
Ticketersatz in Form von (kostenloser oder kostenpflichtiger) Jahreskarte oder Personalausweis
Entfall des ständigen Ticketerwerbs, Kenntnis der Tarifsysteme nicht nötig

Grüner Mobilpass
Vorschlag der Grünen im Bund
App oder Karte
Abrechnung erfolgt automatisch, ohne Auseinandersetzung mit Tarifsystemen
Verknüpfung des ÖPNV mit neuen Mobilitätsleistungen (z.B. Car-, Bike- und Ridesharing)

Landesticket (Beispiel Hessen)
Nur für Landesangestellte, Lohnbestandteil
Seit dem 1.1.2018 kostenlose ÖPNV-Nutzung in Hessen
Betrifft 150.000 Beamte, Angestellte und Auszubildende
Geltungsbereich des HessenTickets (ÖPNV inkl. Busse)
Für Landeshaushalt entstehen 51 Millionen Euro Zusatzkosten p.a.

SchülerTicket (Beispiel Hessen)
365 € im Jahr für SchülerInnen, Auszubildende, Volontäre, Freiwilligendienst
Voraussetzung: Wohnung oder Ausbildungsstelle in Hessen
Geltungsbereich: Bahn und Bus
Kosten für das Land: 20 Mio Euro jährlich


2. Finanzierungsformen

Steuerfinanzierung
Bundes-, Landes- und kommunale Steuermittel. Gilt für praktisch alle ÖPNV-Angebote mit Anteilen von 50% – 80%. Die restlichen Mittel werden durch die Nutzer*innen getragen.
z.B.: Templin (130 TEUR Steuermittel und 30 TEUR Kund*innen).

Umlagefinanzierung
Gewerbetreibende oder/und Einwohner kommen über einen Beitrag für Beförderungskosten auf
Konzept Tübingen: Nahverkehrsabgabe:
180 € für jede erwachsene Person mit Wohnsitz in der Stadt Tübingen, dafür ein Jahr kostenfreie Busnutzung


3. Herausforderungen

•    Erwünschter Fahrgastzuwachs führt zu einer erforderlichen Kapazitätserweiterung bei Bussen, Straßenbahnen, Zügen sowie Personal, Haltestellen und Bahnhöfen
•    Preis nicht der einzige Faktor der Verkehrsmittelwahl (max. zehn Prozentpunkte Zuwachs ohne weitere Maßnahmen. z.B. von 25% ÖPNV auf 35%)
•    Mancherorts zu schlecht ausgebauter ÖPNV (besonders in ländlichen Gebieten)

Deshalb muss parallel die Infrastruktur ausgebaut werden. Als Faustregel gilt: für jeden Euro, den man zusätzlich für die Subvention von Tickets ausgibt muss man auch einen in Investitionen zum Erhalt und Ausbau der Infrastruktur stecken.


4. Übertragbarkeit auf Thüringen

Im Konzept „ThüringenTakt“ hat die Grüne Landtagsfraktion Thüringen die notwendigen Schritte aufgezeigt. Dieses basiert auf dem Konzept „DeutschlandTakt“. Teile davon konnten inzwischen in der Landesregierung umgesetzt werden.
(vor allem: landesbedeutsames Busnetz mit garantierten Anschlüssen untereinander und zum Zugverkehr, Mindestzahl von Bussen pro Tag, auch am Wochenende).


5. Nächster Schritt:

Schüler- / und Azubiticket Thüringen: ca. 7 Mio EUR p.a.
(Dieses ist seit drei Jahren beim TMIL in Arbeit. Es fand jedoch bislang keine Umsetzungsvariante. Das TMIL teilt dazu mit, dass sie dies nur für umsetzbar halten, wenn wir einen thüringenweiten Verkehrs- oder zumindest Ticketverbund haben)


6. Weitere mögliche Schritte (Derzeit ohne Finanzierungsgrundlage)

•    Landesticket Thüringen (für Landesangestellte)
•    Kostenloser Nahverkehr in den Kernstädten (ab ca. 20.000 EW)
•    Netzticket Thüringen für Bahn und Bus (z.B. 365 EUR pro Jahr)

Euer Kontakt in der Fraktion: Roberto Kobelt, MdL und Matthias Schlegel



Mit Klima-Invest nachhaltig Schwung in die Kommune bringen

Klimaschutz beginnt vor Ort. Deshalb fördert das Thüringer Umweltministerium mit dem neuen Programm „Klima-Invest“ Klimaschutzmaßnahmen von Städten und Gemeinden mit 7 Mio. Euro. Durch eine Festbetragsförderung in Höhe von 7.500 EUR wird eine umfassende Erstberatung für Klimaschutzmaßnahmen ermöglicht. Darauf aufbauend können Fördermittel für die konkrete Umsetzung beantragt werden. Die Richtlinie des Landes soll Thüringer Gemeinden und Landkreise zudem in die Lage versetzen, die Fördermöglichkeiten des Bundes verstärkt in Anspruch nehmen. Schwerpunkt bei den Investitionen sind die energetische Modernisierung von Gebäuden und das Umstellen der Fuhrparks auf klimaneutrale Mobilität. Erstmals wird der Kauf von E-Bikes und E-Lastenrädern gefördert.

Gefördert werden im Detail:

  • die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten zur nachhaltigen Mobilität, zu erneuerbaren Energien, zur Wärmenutzung und zu Liegenschaften,
  •  Beratung, Bildung und Weiterbildung sowie Einführung von Energie- und Klimaschutz-Managementsystemen, wie z. b. kommunales Energiemanagement oder European Energy Award,
  • Konzepte und Investitionen in die energetische Modernisierung von kommunalen Gebäuden und Straßenbeleuchtung sowie
  • die Anschaffung von Elektrofahrzeugen für den kommunalen Fuhrpark.

Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es bei der Thüringer Aufbaubank. Auch die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) steht gerne beratend zu Seite. Gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund Thüringens sollen in Kürze Workshops zur neuen Richtlinie stattfinden.

Euer Kontakt in der Fraktion: Roberto Kobelt, MdL und Matthias Schlegel



Onlinediskussionsforum des Thüringer Landtags zu mehr Demokratie auf kommunaler Ebene

Auf der Diskussionsplattform des Thüringer Landtags steht noch bis zum 6. April das Gesetz zum weiteren Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene zur Debatte. Hier könnt ihr auch den Gesetzentwurf der Fraktionen von rot-rot-grün in Drucksache 6/4806 aufrufen. Er wurde in der 103. Plenarsitzung am 13. Dezember 2017 erstmals beraten und dann an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Die Beratungen im Ausschuss finden derzeit noch statt.

Um eine möglichst breite Beteiligung der Bürger*innen zu gewährleisten, wurde zu diesem Gesetzentwurf das Onlinediskussionsforum eingerichtet. Die Diskussion gliedert sich in verschiedene Unterbereiche, z.B. Finanzvorbehalt, Quorum für Volksbegehren, Einwohnerantrag, Mindestwahlalter.
Wer Interesse hat, sich zu beteiligen, kann sich direkt dort anmelden. Wer möchte, kann sich zuvor gerne mit der Fraktion in Verbindung setzen.


Alle Diskussionsforen des Thüringer Landtags findet ihr hier: http://forum-landtag.thueringen.de/

Euer Kontakt in der Fraktion: Dirk Adams, MdL und Tobias Lange