Zum Beschluss der Änderung der Bauordnung sowie des gemeinsamen Entschließungsantrags „Potentiale der Windenergie erschließen – Konflikte minimieren“ der rot-rot-grünen Fraktionen sowie der CDU-Fraktion erklärt die energiepolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Laura Wahl: „Trotz der weit auseinanderliegenden Ausgangspositionen von Rot-Rot-Grün und CDU ist es uns nun gelungen, einen guten Kompromiss zu finden. Als Bündnisgrüne wünschen wir uns, auf dieser Grundlage weiterhin gemeinsam für die Klimaneutralität und Energiesicherheit Thüringens zu arbeiten. Denn mit dem Transformationsprozess und der aktuellen Energiekrise liegt kein leichter Weg vor uns.“
„Mit dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsantrag ist sichergestellt, dass die Regionalplanung auch weiterhin die 1000 Meter unterschreiten darf und die Aufstellung von Regionalplänen von der Regelung unberührt bleibt. Damit stellen wir sicher, dass mit der Änderung der Thüringer Bauordnung weder der Ausbau der Windenergie noch die dafür notwendige Flächenverfügbarkeit eingeschränkt wird. Pauschale Abstände sind vom Tisch“, stellt die Abgeordnete klar.
Zum Entschließungsantrag führt sie weiter aus: „Das wesentliche Instrument zur Akzeptanzsteigerung liegt in den finanziellen Teilhabemöglichkeiten von Bürger*innen und Kommunen. Deshalb bitten wir die Landesregierung, für Thüringen ein Windenergiebeteiligungs-Gesetz zu erarbeiten und so die Menschen vor Ort direkt an der Wertschöpfung zu beteiligen. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Dekarbonisierung der Industrie. Insbesondere energieintensive Industriezweige, wie die Glasindustrie sind darauf angewiesen, möglichst schnell mit grünem Strom aus 100 % Erneuerbaren Energieträgern versorgt zu werden. Durch den Ausschluss der Windkraftnutzung in Forstgebieten wird das Potential des Erneuerbaren-Ausbaus allerdings viel zu stark eingeschränkt. Der in Südthüringen angesiedelten Glasindustrie können in der waldreichen Region somit aktuell nicht ausreichend Flächen angeboten werden. Im Entschließungsantrag haben wir deshalb festgehalten, die im Waldgesetz vorgesehene Evaluierung vorzuziehen.“