Urteil zeigt großen Handlungsbedarf für Ausbau der Windenergie in Thüringen

Windkraftanlage

Das Verwaltungsgericht Gera hat in einem erstinstanzlichen Urteil den sachlichen Teilplan Windenergie der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen für unwirksam erklärt. Dazu kommentiert Laura Wahl, energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Das Verwaltungsgericht bestätigt in seiner Urteilsbegründung, dass mit dem sachlichen Teilplan des Regionalplans Ostthüringen der Windenergie nicht substanziell Raum verschafft wird. Bereits in einem Eilverfahren im letzten Jahr hat das Verwaltungsgericht Gera Mängel bei der Erarbeitung des Teilplans festgestellt und die Behörde zur Überarbeitung aufgefordert. Da die regionale Planungsgemeinschaft unter Leitung von Präsidentin Martina Schweinsburg (CDU) dieser ausdrücklichen Handlungsaufforderung nicht nachgekommen ist, hat sie sich die Nichtigkeitserklärung selbst zuzuschreiben. Es verstärkt den Eindruck, dass insbesondere die regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen ihrem Auftrag nicht nachkommt, Vorranggebiete für Windenergie auszuweisen, sondern immer wieder versucht, Verhinderungsplanung zu betreiben. Als bündnisgrüne Fraktion können wir nicht nachvollziehen, warum das Thüringer Infrastrukturministerium den Plan trotz der offensichtlichen Mängel bestätigt hatte.“

„In Thüringen werden derzeit lediglich 0,33 Prozent der Landesfläche für die Windenergie genutzt. Um die Klimaschutzziele des Landes und Bundes zu erreichen, werden für den Ausbau der Windenergie jedoch zweifelsfrei weitaus mehr Flächen benötigt. Wir müssen dieses Urteil daher endlich zum Anlass nehmen, die Blockaden beim Ausbau der Windenergie zu beseitigen. Dazu gehört es, offensichtliche Verhinderungsplanungen der Regionalen Planungsgemeinschaften zukünftig nicht mehr zu genehmigen. Aber auch parlamentarische Anträge, die auf eine weitere Einschränkung bei der Flächenverfügbarkeit für die Windenergie zielen, dürfen im Thüringer Landtag keine Mehrheit finden. Wir brauchen stattdessen eine Novelle des Thüringer Klimagesetzes, in dem die Ausbauziele für die Windenergie entsprechend der bundesweiten Ziele angehoben werden“, betont Wahl abschließend.