Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie durch die Landesdüngeverordnung

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Mit der am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen novellierten Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) wurde die vom Bundesrat im September 2020 beschlossene "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten" und die EU-Nitratrichtlinie landesrechtlich umgesetzt. Mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten wurde ein bundeseinheitliches Berechnungsmodell zur Ausweisung der Nitratkulisse festgelegt. Dadurch ist der Anteil der mit Nitrat belasteten "roten Gebiete" in Thüringen von 22,7 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche auf 6,4 Prozent gesunken. Auf der Homepage des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum findet sich ein Link zum Geoportal Thüringen, über den die betroffenen Feldblöcke eingesehen werden können. Mit der Ausweisung der Nitratkulisse sind bei der Bewirtschaftung der Flächen in den "roten Gebieten" durch die Novellierung der Düngeverordnung (DüV) strengere Auflagen verbunden. So sollen der Gewässerverunreinigung durch Nitrateinträge aus landwirtschaftlichen Quellen entgegengewirkt und die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie eingehalten werden.

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