Werbepost der Bundeswehr an Minderjährige

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Mir liegen Schreiben vor, mit denen das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr auch in Thüringen für den freiwilligen Wehrdienst wirbt. Gerichtet sind die Schreiben an minderjährige Jugendliche, die nur beschränkt geschäftsfähig sind. Im Datenschutzhinweis des Schreibens wird Bezug auf § 58c des Soldatengesetzes genommen, demzufolge die kommunalen Meldebehörden Vornamen, Familiennamen und Anschrift übermittelt haben. Allerdings teilt die Bundeswehr den Paragraphen nur unvollständig mit, da auf die Möglichkeit der Löschung der Daten auf Verlangen nicht hingewiesen wird. Ebenso wird nicht darauf hingewiesen, dass im Vorfeld die Möglichkeit bestanden hätte, der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes zu widersprechen. Diesen Widerspruch hätten aber statt der Adressaten, laut Gesetz "Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden", also Minderjährige, deren Sorgeberechtigte vornehmen müssen. Das Bundesamt nutzt hier offensichtlich eine Regelungslücke zuungunsten der Minderjährigen aus. So sind die Schreiben persönlich an die minderjährigen Jugendlichen adressiert, ohne dass sie sich mangels vollständiger Geschäftsfähigkeit in eigener Sache dagegen wehren konnten.