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Medienberichten und Informationen aus Gremien des MDRs zufolge, sollen künftig die beiden MDR-Standorte Leipzig und Halle/Saale mit trimedialen Vollredaktionen ausgebaut werden, die auch zum Beispiel neue Fernsehstudios und ein digitales Kinderradio umfassen. Eine vergleichbare Entwicklung ist für den MDR-Standort Thüringen in Erfurt nicht vorgesehen, was im Rahmen der Drei-Länder-Rundfunkanstalt eine weitere Benachteiligung des Medienstandortes Thüringen darstellt.
Die Möglichkeit, diese Ungleichbehandlung künftig aufzuheben, bietet eine anstehende Novellierung des MDR-Staatsvertrages vom 30. Mai 1991. Grund des Novellierungsbedarfs ist auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25.03.2014 über den ZDF-Staatsvertrag zur Frage einer staatsfernen Zusammensetzung und größeren Transparenz der ZDF-Gremien, einschließlich einer stärkeren Betonung der Geschlechtergerechtigkeit.