Populistische Forderung nach Afghanistan-Abschiebung löst keine Probleme

Astrid

Mit Blick auf die aktuelle Debatte um Abschiebungen nach Afghanistan betont Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Abschiebungen setzen immer eine Aufnahmebereitschaft des Landes voraus, in welches abgeschoben werden soll. Dafür werden regelmäßig Abkommen mit den Herkunftsländern geschlossen. Jetzt über Abschiebungen nach Afghanistan zu fantasieren, ist blanker Populismus. Konsequent durchdacht würden derartige Abschiebungen Verhandlungen und vertragliche Vereinbarungen mit den Taliban erfordern. Und dann bleibt noch immer die menschenrechtswidrige Lage in Afghanistan. Fakt ist: In Länder, in denen Lebensgefahr, politische Verfolgung oder Folter droht, dürfen wir nicht abschieben. Das ist die Grenze, die auch die Genfer Flüchtlingskonvention zieht.“

Der Vorschlag, Abschiebungen in Nachbarländer vorzunehmen, ist ähnlich problematisch. Dabei wird verkannt, dass die Sicherheit Betroffener im Zielland der Abschiebung gerichtlich überprüft wird. Egal, ob ein Flug nach Pakistan oder Afghanistan geht: Wenn Ziel der Abschiebung Afghanistan ist, dann darf dort keine Lebensgefahr für die ausgewiesene Person bestehen. „Faktisch müssten also wesentliche Grundpfeiler unseres Rechtsstaates abgeschafft werden, um Abschiebungen wie gefordert nach Afghanistan oder Nachbarländer zu ermöglichen. Dem treten wir entschieden entgegen – der Rechtsstaat darf niemals populistischen Scheindebatten geopfert werden“, betont Rothe-Beinlich, die sich für eine rechtsstaatliche Verfolgung von Täter*innen – egal woher – stark macht.

„Erschreckend ist, dass hier mit staatstragendem Anschein bisher eher Rechtsaußen verortete Forderungen salonfähig gemacht werden. Mich besorgt aber auch, dass sich die Debatte an einem Beschuldigten entfacht, welcher bisher überhaupt nicht auffällig geworden ist – das heißt: Selbst unter all den rechtsstaatlich nicht umsetzbaren Voraussetzungen wäre diese Tat nicht durch Abschiebungen nach Afghanistan verhindert worden. Und am Ende würde es womöglich noch falsche Anreize schaffen, Beschuldigte oder Straftäter ohne strafrechtliche Konsequenzen in ihre Herkunftsländer abzuschieben und ihnen so zum Märtyrerstatus zu verhelfen. Wir sind vielmehr davon überzeugt, dass ein rechtsstaatlich getroffenes Strafurteil in solchen Fällen viel eher abschreckende Wirkung zeigen und so womöglich Nachahmer von weiteren Taten abhalten würde“, schließt Rothe-Beinlich.