"Wenn in Europa Menschen aufgrund existenzieller Angst fliehen müssen, weil sie der zumeist diskriminierten Minderheit der Roma angehören, ist konkrete Hilfe notwendig und nicht die Rabulistik eines Bundesinnenministers. Sie erinnert in gefährlicher Weise an die Debatte der frühen 90er Jahre, die zur Abschaffung des Rechts auf Asyl geführt hatte und von einer Vielzahl von Brandanschlägen und Übergriffen auf Flüchtlinge begleitet wurde", begründen Sabine Berninger und Astrid Rothe-Beinlich einen für die nächste Sitzung des Thüringer Landtags geplanten gemeinsamen Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für einen Abschiebestopp von Roma.
Seit Jahren weisen Nichtregierungsorganisationen darauf hin, dass die Angehörigen der Roma-, Ashkali- und Ägyptergemeinschaft zu den am stärksten benachteiligten Gruppen im Kosovo, aber auch in Serbien und Mazedonien gehören. Dies hat erhebliche Ausgrenzungen bei dem Zugang zu Arbeit, Bildung und medizinischer Behandlung zur Folge. Roma gehören in den Staaten der Balkanhalbinsel zu den Ärmsten der Armen. Zudem leben viele der von Abschiebungen bedrohten Flüchtlinge seit Jahrzehnten in der Bundesrepublik und sind teilweise sogar hier geboren. Für sie gibt es so gut wie keine Perspektive außerhalb von Deutschland.
Neben der Forderung nach einem sogenannten Winterlass durch die Thüringer Landesregierung beantragen die beiden Fraktionen auch, den "Versuch der Diskreditierung von Flüchtlingen und Bemühungen zur Einschränkung des Asyl- und Flüchtlingsrechts" zurückzuweisen. "Die Einführung von so genannten Schnellverfahren sowie die Wiedereinführung der Visumspflicht für Serbien und Mazedonien stehen im vollkommenen Gegensatz zur Genfer Flüchtlingskonvention, wenn damit auf den mit dem bevorstehenden Winter verbundenen Anstieg von Flüchtlingen infolge der Angst um die physische Existenz reagiert werden soll", so Sabine Berninger, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.
Laut dem UN-Flüchtlingswerk kann Diskriminierung als Fluchtgrund gewertet werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie dazu führt, dass eine Person nur mehr begrenzt in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Daneben stellt das UN-Flüchtlingswerk auch fest, dass rassistische Diskriminierung eine der deutlichsten Menschenrechtsverletzungen darstellt und folglich bei der Festlegung des Flüchtlingsstatus berücksichtigt werden muss.
Die Antragsteller erinnern auch an die humanitäre Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, Menschen in Not aufzunehmen. Diese Verpflichtung besteht umso mehr gegenüber den Roma. Erst in der vergangenen Woche wurde in Berlin ein Denkmal für die während der Zeit des Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma eingeweiht.
"Die Diskriminierung der Angehörigen dieser Gruppe in weiten Teilen Europas ist auch heute alltägliche Realität. Die Angst um das eigene Überleben infolge dieser Diskriminierung als ,Wirtschaftsflucht' und ,Asylmissbrauch' zu verunglimpfen und einige hundert Flüchtlinge ,als massiven Zustrom' aufzubauschen, ist eine Ungeheuerlichkeit des Bundesinnenministers. Sie kann am besten und deutlichsten mit der konkreten humanitären Hilfe für die flüchtenden Menschen zurückgewiesen werden", erläutert Astrid Rothe-Beinlich, migrationspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion.
Im September 2012 kam es gegenüber dem Vormonat zu einem Anstieg der Asylantragstellungen von Flüchtlingen aus Serbien und Mazedonien. Die Gesamtzahl der Flüchtlinge bewegt sich dennoch auf niedrigem Niveau. So stellten 1.396 Flüchtlinge aus Serbien und 1.040 Flüchtlinge aus Mazedonien einen entsprechenden Antrag. Die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN bereiten derzeit eine Veranstaltung im Thüringer Landtag unmittelbar vor der Sitzung des Landtages vor. Dort berichten Mitglieder einer Delegationsreise nach Serbien über die dort vorgefundene Lebenssituation der Roma. Die Veranstaltung findet am 20.11.2012 statt.
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