Grüne üben scharfe Kritik an Ausweisung weiterer sogenannter sicherer Herkunftsstaaten

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Scharfe Kritik übt die flüchtlings- und migrationspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion in Thüringen an der heutigen mehrheitlichen Entscheidung im Bundestag, Algerien, Marokko und Tunesien als sogenannte sichere Herkunftsstaaten auszuweisen.

„In Algerien, Marokko und Tunesien werden Journalistinnen und Journalisten, Bloggerinnen und Blogger, Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten sowie Regierungskritikerinnen und -kritiker an ihrer Arbeit gehindert und massiv in ihren Rechten beschnitten. Frauen werden durch die Rechtsordnungen dieser Länder teilweise erheblich diskriminiert und ausgegrenzt, Zwangsheiraten sind an der Tagesordnung. Homosexuelle wurden und werden immer wieder wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen mit Haftstrafen bis zu drei Jahren verurteilt. In allen drei Staaten existiert die Todesstrafe. Ginge es tatsächlich um die Menschenrechts- und Bedrohungslage in diesen Ländern, hätten diese definitiv nicht zu sogenannten sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden dürfen. Heute wurde einmal mehr deutlich, dass es der Bundesregierung darum offenkundig nicht geht“, stellt Astrid Rothe-Beinlich klar.

„Fakt ist zudem: Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten höhlt das individuelle Grundrecht auf Asyl aus und widerspricht der Genfer Flüchtlingskonvention“, ist Rothe-Beinlich überzeugt.

In der Genfer Flüchtlingskonvention ist das Verbot der Diskriminierung von Flüchtlingen wegen ihrer Herkunft fest verankert. Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten setzt nach den Vorgaben von Grundgesetz und EU-Verfahrensrichtlinie voraus, dass landesweit Sicherheit vor politischer Verfolgung für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen existiert. Dies ist in den drei Ländern nachweislich nicht der Fall.

Die grüne Bundestagsfraktion hatte einen umfangreichen Entschließungsantrag zum Vorhaben der großen Koalition eingebracht und die Bundesregierung aufgefordert, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.

„Der heutige Freitag der 13. ist damit ein schwarzer Tag für alle von Diskriminierung Betroffenen, die aus Algerien, Tunesien oder Marokko fliehen. Mit dem Beschluss im Bundestag wird einmal mehr deutlich, dass diese Bundesregierung auf Abschottung setzt und dabei Menschen- und Minderheitenrechte mit den Füßen tritt“, schließt die Grünenpolitikerin.