Justizminister Dieter Lauinger forderte am Wochenende öffentlich einen Abschiebestopp bei laufenden Verfahren, in denen Asylsuchende Opfer eines rechtsextremen und/oder rassistischen Übergriffs wurden. Dazu nimmt Astrid Rothe-Beinlich, asyl- und justizpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, wie folgt Stellung:
"Wir unterstützen die Forderung des grünen Justizministers Dieter Lauinger nach einem grundsätzlichen Abschiebestopp von Menschen, die Opfer eines rassistischen oder rechtsextremen Übergriffs wurden und deren entsprechende Strafverfahren noch nicht beendet sind. Hier sehen wir den Bund dringend gefordert. Zudem braucht es für die Betroffenen ein humanitäres Bleiberecht. Dabei geht es nicht um eine Besserstellung der Betroffenen gegenüber anderen Opfergruppen, sondern vor allem darum, die von vornherein bestehende rechtliche Schlechterstellung von Opfern rassistischer und rechter Gewalt mit unsicherer Bleibeperspektive endlich aufzuheben."
Die grüne Flüchtlings- und Justizpolitikerin erläutert weiter, dass es vorrangiges Ziel sein müsse, eine stabile Aufenthaltssituation für Opfer rassistischer oder rechter Gewalt zu schaffen, da diese überhaupt erst ein rechtstaatliches Verfahren gegen die Täter ermöglicht.
"Ein humanitäres Bleiberecht wäre außerdem ein klares Signal an die Täter*innen, die mit ihrem Gewaltakt damit das Gegenteil ihres Ziels erreichen und es würde gleichzeitig eine politische Verantwortungsübernahme des Staates bedeuten. Verfahren, die trotz Abschiebung der Opfer fortgeführt werden, lassen sich kaum vernünftig führen. So ist bspw. der Kontakt zwischen den Nebenklageanwälten und deren Mandant*innen nicht ohne Weiteres möglich. Das Fehlen von Zeugen führt häufig zu Einstellungen der Verfahren. Diese enden dadurch oft mit einem Freispruch. Dass sich die Opfer eines rassistischen Übergriffs während des Strafverfahrens in Deutschland aufhalten, ist nicht nur für eine konsequente Strafverfolgung wichtig, sondern sollte im Interesse der Öffentlichkeit insgesamt liegen", so Rothe-Beinlich abschließend.