Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat heute entschieden, der Normenkontrollklage der AfD gegen die Härtefallkommission nicht stattzugeben. Die Thüringer AfD hatte, wie in anderen Bundesländern auch, gegen Zusammensetzung und Entscheidungsbefugnisse der Kommission geklagt. „Wir begrüßen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ausdrücklich. Zahlreiche ausländische Mitbürger*innen, bei denen dringende humanitäre oder persönliche Gründe für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet sprachen, konnten durch die Arbeit der Kommission in der Vergangenheit eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Damit bestätigt das Gericht die große Bedeutung der Härtefallkommission für eine humane Flüchtlingspolitik. Das wahrt den Grundsatz, dass jeder Einzelfall zählt“, so Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Integration und Migration der grünen Landtagsfraktion.
Grüne begrüßen Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes zur Härtefallkommission
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