Absage an sichere Herkunftsstaaten

Integration

Erfurt, 18. Januar 2019


Heute hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen die Stimmen von Grünen und Linken beschlossen, der vorsieht dass die Staaten Georgien und die Maghreb-Staaten Marokko, Tunesien und Algerien zu sicheren Herkunftsstaaten eingestuft werden sollen. Nun muss der Gesetzentwurf den Bundesrat passieren. Dazu nimmt Astrid Rothe-Beinlich, flüchtlingspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stellung:

"Wir Grüne werden einer Einstufung der Maghreb-Staaten als sog. `sichere Herkunftsstaaten´ auch im Bundesrat definitiv nicht zustimmen. Wir lehnen das Prinzip der `sicheren Herkunftsstaaten´ aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Unseres Erachtens nach widerspricht ein solches Vorgehen auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Schließlich geht es uns um das individuelle Grundrecht auf Asyl. Mit dem Konstrukt der `sicheren Herkunftsstaaten´ wird dieses Grundrecht auf Asyl ausgehöhlt. Es ist schlicht nicht möglich, Länder per se als sicher einzustufen. Auch die mit der Einstufung verbundene Einschränkung von Verfahrensrechten für die Betroffenen lehnen wir grundsätzlich ab."

Die grüne Flüchtlingspolitikerin weist weiter darauf hin, dass sich auch die Kirchen gegen eine Einstufung der Maghreb-Staaten und Georgien als `sichere Herkunftsländer´ aussprechen, denn die Lage in den Maghreb-Staaten ist keineswegs sicher. "Sicher ist dort nur eins: das Risiko - gerade für Minderheiten. Das zeigen auch die zahlreichen Lageberichte von Menschenrechtsorganisationen für diese Länder immer wieder deutlich. Zudem fürchten wir, dass mit dem Beschluss auch eine kontraproduktive Wirkung auf Demokratiebemühungen in den betroffenen Ländern einhergeht, suggeriert doch die große Koalition, dort sei menschenrechtlich alles in Ordnung", so Astrid Rothe-Beinlich weiter.

"Die Einstufung löst zudem kein einziges Problem. Einzig das Interesse, Asylsuchende schneller abschieben zu können, statt darüber nachzudenken, wie legale Fluchtwege und Einwanderung ermöglicht werden können, ist für uns jedenfalls kein Maßstab für eine menschenrechtsorientierte Politik", so Astrid Rothe-Beinlich abschließend.