Zur sogenannten Musterfeststellungsklage

Gericht Justiz

Seit heute kann die sogenannte Musterfestellungsklage erhoben werden. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Sprecherin für Justiz in der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN:

„Was Bundesjustizministerin Barley so gern als „Eine-für-Alle-Klage“ bezeichnet, ist leider ein Etikettenschwindel. Die Musterfeststellungsklage wird weder eine effektivere Bewältigung von Massenschäden, noch zu einer Entlastung der Justiz führen.“

Wesentlich für die neue Musterfeststellungklage ist, dass nur qualifizierte Verbraucherschutzverbände und keine Einzelpersonen diese Musterprozesse initiieren können und dass strittige Fragen nur generell geklärt werden. Diejenigen die sich solch einer Klage anschließen, bekommen am Ende keinen Schadensersatz zugesprochen. Diesen müssen sie auch weiterhin in einem individuellen Folgeprozess als Einzelkläger*in gegen einen Konzern erstreiten.

Dies kritisiert Babett Pfefferlein, Sprecherin für Verbraucherschutz, und erklärt weiter:

„Wir Grüne fordern stattdessen seit Jahren die Gruppenklage. Die geschädigten Verbraucher*innen sollen sich zusammenschließen können, um gemeinsam Schadensersatz erlangen zu können. Dieser Forderung hat sich zuletzt auch der Deutsche Juristentag angeschlossen. Die Große Koalition in Berlin ist gut beraten, ihren Widerstand gegen ein Zivilprozessrecht auf der Höhe der Zeit zu überdenken, damit Deutschland im Justizwesen nicht hinter die europäische Entwicklung zurückfällt. Damit würde man die Rechte der Verbraucher*innen tatsächlich stärken.“