Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes in Thüringen - nachgefragt

Rede Haushalt

Da aufgrund eines Versehens der Einleitungstext der Kleinen Anfrage 7/1937 "Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes in Thüringen" nicht abgedruckt wurde und der Landesregierung ohne diesen eine Beantwortung nur schwer möglich war, werden mit dieser Mündlichen Anfrage die Fragen 1 bis 4 (inklusive Einleitungstext) erneut gestellt.

Der Einleitungstext lautet:

In seinem Jahresbericht 2021 zur Überörtlichen Kommunalprüfung stellte der Thüringer Rechnungshof unter Punkt XVI fest: "Beim Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes zeigen sich insbesondere auf der Einnahmeseite gravierende Mängel. Bestehende Forderungen werden nur unzureichend durchgesetzt. Einnahmemöglichkeiten bleiben ungenutzt und Unterhaltsschuldner können sich ihrer Leistungspflicht entziehen."

Der Landesrechnungshof prüfte in diesem Zusammenhang zwei kreisfreie Städte. Nach Auswertung des Berichts im Innen- und Kommunalausschuss stellen sich weitere Fragen, insbesondere dazu, wie der Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes landesweit vonstattengeht. Die für den Vollzug zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes.

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