Als pandemiebedingte Unterstützung für Eltern wurde im Jahr 2020 der Kinderbonus geschaffen, der unmittelbar den Kindern zugutekommen sollte. Der Kinderbonus folgt grundsätzlich der Systematik des Kindergeldes und ist eine steuerliche Ausgleichszahlung. Sind die Eltern getrennt lebend, bekommt derjenige den Kinderbonus in voller Höhe ausgezahlt, bei dem das Kind wohnt. Wenn der andere Elternteil seiner Verantwortung gegenüber seinem Kind gerecht wird, dürfe er maximal die Hälfte des Kinderbonus von seiner Unterhaltszahlung in den beiden Auszahlungs-Monaten (also 100 Euro im September und 50 Euro im Oktober) abziehen. Seine Verantwortung bedeutet hier, dass er den vollen Mindestunterhalt oder mehr zahlt oder sich die Eltern die Betreuung ungefähr zur Hälfte teilen.
Auszahlung des Kinderbonus im Jahr 2020 in Thüringen
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