Umsetzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - hier: Kleingruppenhaltung von Legehennen

Bild zur News

In der Diskussion um die Übergangsfristen für die Kleingruppenhaltung von Legehennen gibt es Streit zwischen dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und den Bundesländern. Der Bundesrat hatte auf Initiative von Niedersachsen und Rheinland-Pfalz Anfang März eine Frist bis zum Jahr 2023, in Ausnahmefällen bis 2025, beschlossen, während der Bund den bestehenden Anlagen einen Bestandsschutz bis 2035 gewähren will. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kündigte inzwischen an, dass es den Beschluss des Bundesrates vom 2. März 2012 zum Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der TierschutzNutztierhaltungsverordnung nicht umsetzen wird und begründet dies mit verfassungsrechtlichen Bedenken.